Elternberatung vor einvernehmlicher Trennung

 

Mädchen schaut nachdenklich, im Hintergrund streiten sich zwei Erwachsene.

Für Eltern, die sich in einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren befinden bieten wir die gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz verpflichtende Beratung an, um Eltern über die spezifischen Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder im Scheidungsverfahren zu informieren und dabei zu unterstützen die neue Lebenssituation zu bewältigen.


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Standorte: Tulln

 

Termine (jeweils Freitag):

24.04.2026, 29.05.2026, 26.06.2026, 25.09.2026, 23.10.2026, 20.11.2026, 18.12.2026