Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer vertritt österreichweit die Interessen von über drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber Wirtschaft und Regierung.

Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte ist die gesetzliche Interessensvertretung von rund 3,2 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt gehören neben arbeits- und sozialrechtlichen Themen und dem Verbraucherschutz zu den wichtigsten Arbeitsschwerpunkten der Bundeskammer.

Die grundsätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die Zugehörigkeit und die Finanzierung sowie die Organisation der AK sind im Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz – AKG) geregelt.

§ 1 AKG: „Die Kammern für Arbeiter und Angestelle … sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“

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Quelle
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AutorIn
Roland Lukesch